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Umweltministerium meint: Keine Anzeigepflicht für CB-Funkanlagen...
07.04.2009 - 09:55 von 13SD106
Umweltministerium meint: Keine Anzeigepflicht für CB-Funkanlagen...
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) geht davon aus, dass es auch nach Inkrafttreten des geplanten "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" keine Meldepflicht für CB-Funk-Anlagen geben wird. Dies geht aus einem Schreiben des Ministeriums an die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hervor.
In dem Schreiben heißt es nach Angaben der DFA unter anderem (Zitat):
"(...) Es ist geplant, dass Funkanlagen, die mit einer äquivalent isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr senden oder an einem Standort mit mehreren Funkanlagen gemeinsam diese Grenze erreichen oder überschreiten, von der Anzeigepflicht erfasst werden.
Ich gehe davon aus, dass diese Voraussetzungen bei ordnungsgemäß betriebenen CB-Funkanlagen in der Regel nicht gegeben sind. Denn der CB-Funk ist telekommunikationsrechtlich auf 4 Watt begrenzt. Auch wenn durch den so genannten Antennengewinn im Ergebniss eine höhere Strahlungsleistung erreicht werden kann, ist davon auszugehen, dass dieser beim Betrieb der Anlage bei ordnungsgemäßer Verwendung von handelsüblichen Antennen nicht zum Erreichen oder gar Überschreiten der Grenze von 10 Watt EIRP führen kann. (...) (Ende des Zitats)
Die in dem Antwortschreiben genannte Beschränkung der Meldepflicht auf Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP ist nicht im geplanten Gesetzestext enthalten. Sie soll erst später, nach dem Inkrafttreten des Gesetzes, in einer geänderten Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegt werden. Die genauen Formulierungen werden nach Angaben des Ministeriums derzeit erarbeitet.
- wolf -
Siehe dazu eine Meldung der DFA unter http://www.deutsche-funk-allianz.de/News/news.html#05.04.2009
Quelle: http://www.funkmagazin.de
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Funk-News » DFA-Frühjahrstagung in Neustadt (Rückblick) |
DFA-Frühjahrstagung in Neustadt (Rückblick)
01.04.2009 - 07:46 von 13SD106
DFA-Frühjahrstagung in Neustadt (Rückblick)
Ein Personalwechsel in Präsidium und Vorstand und ein ehrgeiziges CB-Gateway-Projekt - das sind zwei bemerkenswerte Punkte der Frühjahrstagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA), die am 28. März 2009 in Neustadt (Hessen) stattfand.
An der Veranstaltung nahmen 15 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") aus acht Mitgliedsvereinigungen teil. Als Gäste waren u.a. der Kreistagsabgeordnete Hans-Gerhard Gatzweiler (SPD) und das Ehrenmitglied Jürgen Langendörfer mit Gattin erschienen. Anwesend waren auch die Initiatoren der eQSO-Plattformen eqso-cbpmr.de, europafunker.de sowie Manfred Lehmann vom FRN-Server voip.pmr-radio.net. Ausrichter der Tagung waren die "Hobby-Funker Neustadt".
Hans-Gerhard Gatzweiler gab einen kurzen Überblick über die demografische Entwicklung von Neustadt. Auf die Frage, ob es dort auch Proteste von "Elektrosmog-Gegnern" gegen Antennen und Sendemasten gebe, antwortete er, dass dies in Neustadt nicht der Fall sei - in einem Nachbarort sehe das allerdings anders aus. Zur Problematik der geplanten Meldepflicht für private Funkanlagen und deren Umsetzung auf Länderebene erklärte Gatzweiler, er werde dieses Thema mit dem Abgeordneten im Hessischen Landtag Thomas Spies besprechen.
Jürgen Langendörfer bedankte sich im Nachhinein für die tröstenden Worte zum Tode seines Bruders Wolfgang im April vergangenen Jahres. Zur Situation im CB-Funk sagte Langendörfer, er würde eine Zusammenarbeit von Importeure/Herstellern und Vereinen begrüßen, um den CB-Funk vorwärts zu bringen.
Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann gab in seinem Vorstandsbericht einen allgemeinen Überblick über die Tätigkeit des letzten halben Jahres. Er sagte, er sei etwas traurig, weil es Leute gebe, die durch ihr Verhalten unser Hobby "kaputt machen". Auch habe er z.B. einen Brief bekommen, in dem gefordert wird, dass die Alten im Vorstand den Jüngeren Platz machen sollten. Das würde er ja gern machen, meinte Westermann, aber es gebe halt keine Jüngeren, die seinen Platz einnehmen wollen.
Erfreut zeigte sich Westermann, dass die DFA neue Mitglieder begrüßen konnte. Er handelt sich dabei um den "Funkstammtisch Langenhagen" sowie die Trucker Gateway Federation. Er begrüßte auch den "Europafunk-Stammtisch", der nach Angaben seines Initiators Hans Bestobka aus dem "Funkstammtisch Saar-Pfalz" hervorgegangen ist.
Kassenwart Walter Nehrenheim verlas den detaillierten Kassenbericht. Die Kassenprüfung durch die Revisoren hatte keine Beanstandungen ergeben; daraufhin wurden der Gesamtvorstand und das Präsidium jeweils einstimmig entlastet. Zu neuen Revisoren wurden Angelika Bestobka und Kurt Lorsbach gewählt (letzterer nur für ein Jahr als Ersatz für den ausgeschiedenen Ingo Koch).
Bevor die Neuwahl des Vorstandes stattfand, erklärte der Präsident der DFA, Randolph Rauer, dass er sein Amt mit sofortiger Wirkung niederlegt. Er werde der DFA aber weiterhin zur Verfügung stehen.
Der Gedanke, das Präsidium des Vereins daraufhin ruhen zu lassen, wurde verworfen. Stattdessen schlug Harald Westermann vor, dass Hans Bestobka zum neuen Präsidenten und Angela Steingräber zum 2. Besitzer gewählt werden sollten - beide zunächst für ein Jahr. (Das Amt des 1. Beisitzers ist noch von Birgit Biehl besetzt.) Die Delegierten schlossen sich diesem Vorschlag an und wählten beide Personen einstimmig in diese Ämter. Im kommenden Jahr soll das Präsidium komplett neu gewählt werden.
Bei den anschließenden Vorstandswahlen kandidierte Harald Westermann wieder für das Amt des Vorsitzenden und wurde einstimmig gewählt. Für das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden kandidierte der ehemalige Präsident Randolph Rauer - er wurde mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gewählt. Walter Nehrenheim stellte sich nach anfänglichem Zögern wieder für das Amt des Kassenwarts zur Verfügung und wurde ebenfalls einstimmig gewählt. Neue Schriftführerin ist Angelika Bestobka.
In einer symbolischen Abstimmung bestätigten die Delegierten die Arbeit des Pressesprechers Hans-Werner Hoppe. Eine offiziellen Beschluss konnten sie dazu nicht fassen, weil der Pressesprecher nicht von der Mitgliederversammlung gewählt, sondern vom Vorstand bestimmt wird. Harald Westermann lobte ausdrücklich die Arbeit von Hans-Werner Hoppe. Einen Antrag, in dem eine klar umrissene Aufgabenstellung für den Pressesprecher (und für andere Personen, die ein Amt außerhalb des Vorstandes ausüben) gefordert wurde, zog Hoppe später zurück.
Ein Antrag auf Satzungsänderung, der besagt, dass DFA-Vorstandsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen von persönlichen Haftungsansprüchen freigestellt werden sollen, wurde erneut verschoben. Dieser Antrag war bereits auf der Herbsttagung im vergangenen Jahr gestellt worden.
Kurt Lorsbach von den "PMR446 Funkern Siegerland" stellte den Antrag, die DFA solle sich bemühen, dass acht weitere Kanäle im PMR446-Bereich sowie Jedermannfunk-Frequenzen bei 169 MHz freigegeben werden. Nach Auffassung von Lorsbach sind aufgrund einer europäischen Regelung im 169-MHz-Bereich 32 Kanäle zugelassen. Harald Westermann sagte zu, sich darum zu kümmern.
Mathias Czaja berichtete berichtete kurz über die Arbeit der ECBF (gemeint ist die sog. "ECBF Warschau" - Anm. der Red.) Er wies darauf hin, das das europäische Harmonisierungsamt OAMI, das für die Eintragung von europäischen Marken und Geschmacksmustern zuständig ist, in der Vergangenheit zwei Verfahren zugunsten der "ECBF-Warschau" entschieden hatte. Deren Präsident Enrico Campagnoli hatte sich vor kurzem wieder mit zahlreichen Schriftstücken an die Behörde gewandt.
Breiten Raum nahm eine Diskussion über das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" ein, das eine Meldepflicht auch für private Funkanlagen vorsieht. Man kam überein, dass man dieses Gesetzesvorhaben aufmerksam begleiten und insbesondere auf die Ausgestaltung der Rechtsverordnungen Einfluss nehmen wolle. Es sei zwar verschiedentlich von Behördenmitarbeitern inoffiziell geäußert worden, dass der CB-Funk von der Meldepflicht nicht betroffen sei - aus dem bisherigen Gesetzentwurf ließe sich dies jedoch nicht ableiten.
Ralph Finger von der "Trucker Gateway Federation" und Fred Sternkopf stellten abschließend ein interessantes Projekt vor: Sie beabsichtigen, entlang der Autobahnen ein Netz von ca. 300(!) standardisierten eQSO-Gateways aufzubauen. Zur Veranschaulichung hatten sie ein Musterexemplar eines solchen Gateways mitgebracht. Es handelt sich um ein Metallgehäuse in der Größe eines herkömmlichen PCs, in dem alle erforderlichen Komponenten (Funkgerät, Mini-PC, Interface, Internet-Anbindung, Stromversorgung etc.) platzsparend untergebracht sind. Das Funkmagazin wird über dieses außergewöhnliche Vorhaben in einem gesonderten Beitrag berichten.
Die nächste Tagung der Deutschen Funk-Allianz findet im Herbst in St. Hubert (Nähe Krefeld) statt.
Quelle: http://www.funkmagazin.de
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Funk-News » "Funkamateur": ISS funkt auf CB-Kanal 40 ;-)) |
"Funkamateur": ISS funkt auf CB-Kanal 40 ;-))
01.04.2009 - 07:44 von 13SD106
"Funkamateur": ISS funkt auf CB-Kanal 40 ;-))
Sensationelles weiß die Zeitschrift "Funkamateur" in ihrer April-Ausgabe zu berichten: Die Internationale Raumstaton ISS - so heißt es dort - werde einen Informationskanal einrichten, "über den künftig Nachrichten an alle Bürger der Erde ausgestrahlt werden". Damit möglichst viele Menschen erreicht werden, sollen diese Aussendungen auf dem CB-Funk-Kanal 40 erfolgen. Die "derzeit entspannte Stimmung zwischen den USA und Russland" habe dies möglich gemacht. Die CB-Funk-Hersteller seien hocherfreut und würden eine "Nachfrage wie vor 30 Jahren" erwarten.
Doch damit nicht genug: Auf der nächsten Weltradiokonferenz - so schreibt das Blatt weiter - solle überlegt werden, ob für weitere Projekte nicht auch Jedermannfunk-Frequenzen im 70-cm-Bereich genutzt werden können. Gedacht sei an "zwei Kanäle im Frequenzbereich 445 bis 470 MHz". Dort sei in Europa PMR446 und in Amerika FRS ("Family Radio Service") zugelassen.
Außerdem sei in den USA ein Projekt mit der Bezeichnung "CBISS" (Citizens Band on the International Space Station) geplant. Federführend sei dabei ein gewisser "Jonathan H. P. Irate" (vermutlich verwandt mit dem Deutschen G. E. Rücht - Anmerkung der Red.). Vorbild sei das Amateurfunk-Projekt "ARISS", bei dem im 2-Meter-Amateurfunkband regelmäßig Kontakte zwischen Schulen und Forschern auf der ISS stattfinden. Im CB-Funk sollen dafür die Kanäle 1 (für den Uplink von der Erde zur ISS) und 40 (für den Downlink von der ISS zur Erde) benutzt werden.
Die Aussendungen der ISS auf Kanal 40 sollen - der Bedeutung dieser Meldung angemessen - am 1. April 2009 beginnen.
APRIL APRIL......
Quelle: http://www.funkmagazin.de
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Funk-News » Schon wieder: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant |
Schon wieder: Anzeigepflicht für private Funkanlagen geplant
04.03.2009 - 07:10 von 13SD106
Mit dem Scheitern des sog. "Umweltgesetzbuches" sind die geplanten zusätzlichen Anzeigepflichten für private Funkanlagen noch nicht vom Tisch. Die Bundesregierung will nun Teile des Umweltgesetzbuches als Einzelgesetze in den Bundestag einbringen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat am 16. Februar 2009 den Entwurf eines "Gesetzes zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" vorgelegt. Der Inhalt dieses Gesetzentwurfs orientiert sich am sog. "Vierten Buch" ("Nichtionisierende Strahlung") des gescheiterten Umweltgesetzbuches.
Der neue Gesetzentwurf sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch auf private Funkanlagen vor (bisher sind davon nur gewerbliche Funkanlagen betroffen) und bezieht auch Anlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP ein. Dazu soll u.a. § 22 des Bundesimmissionsschutzgesetzes geändert werden, in dem die "Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen" geregelt sind.
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu:
"Die Erweiterung des § 22 Absatz 1 Satz 3 ermöglicht es, zukünftig auch hoheitliche und private Funkanlagen auf Verordnungsebene zu regeln. Die derzeitige Beschränkung der 26. BImSchV auf den gewerblichen Bereich ist im Hinblick auf die Einhaltung des von der EU empfohlenen Grenzwertkonzepts nicht zu rechtfertigen, insbesondere da zurzeit ein neues hoheitliches Netz für Sicherheitsbehörden aufgebaut wird."
Zu den geplanten "Informationspflichten" heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs:
"Auf Grundlage des § 23 BImSchG sind folgende Informationspflichten auf Verordnungsebene geplant:
a) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Funkanlage
b) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Funkanlage
c) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Niederfrequenzanlage
d) Pflicht zur Anzeige einer wesentliche Änderung einer Niederfrequenzanlage
e) Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme einer Gleichstromanlage
f) Pflicht zur Anzeige einer wesentlichen Änderung einer Gleichstromanlage
g) Antrag auf Zulassung einer Ausnahme
Zu a) Bereits nach der bisher geltenden 26. BImSchV sind Hochfrequenzanlagen vor Inbetriebnahme anzuzeigen (§ 7 Absatz 1 der 26. BImSchV). Die Anzeigepflicht war bisher auf Hochfrequenzanlagen im Frequenzbereich von 10 Megahertz bis 300.000 Megahertz mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr beschränkt. Die geplante Pflicht zur Anzeige der Inbetriebnahme von Funkanlagen erstreckt die Anzeigepflicht auf alle Anlagen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 300 Gigahertz und bezieht auch Anlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von weniger als 10 Watt ein. Damit vergrößert sich der Kreis der betroffenen Unternehmen. Die Erweiterung der Anzeigepflicht ist notwendig, da auch für diese Anlagen die Möglichkeit zur Prüfung durch die zuständigen Behörden gegeben sein muss."
Der Gesetzentwurf wird nach Angaben des Umweltministeriums zur Zeit mit anderen beteiligten Bundesministerien abgestimmt.
Quelle: http://www.funkmagazin.de
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